Du fährst täglich mit dem Rad in die Arbeit oder auf die Uni? Dann weißt du sicher, was du in der Stadt beachten musst, damit du auf der sicheren Seite bist. Nein? Dann erfährst du hier, was notwendig ist, um in der Stadt auch im Straßenverkehr richtig unterwegs zu sein.
Ausrüstung
Die Ausstattung des Fahrrades ist in Österreich genau in der Fahrradverordnung vorgeschrieben und in Deutschland durch die StVZO festgelegt.
Generell sind folgende Bestandteile vorgeschrieben:
- Rücklicht rot
- Scheinwerfer vorne weiß (kein Blinklicht)
- Rückstrahler an den Pedalen gelb
- Rückstrahler hinten rot
- Rückstrahler vorne weiß
- Je Laufrad zwei Speichenrückstrahler oder reflektierende Felgen
- Klingel
- Zwei Bremsen
Tipp: Bei Tageslicht und guter Sicht muss das Vorder- und Rücklicht nicht am Rad montiert sein.
Ausnahme: Rennräder – diese dürfen bei Tageslicht und guter Sicht ohne die oben genannten Merkmale verwendet werden. Fahrräder ganz ohne Bremsen (Fixie) sind allerdings nicht erlaubt.
Verkehrsregeln
- Beim Abbiegen Handzeichen geben
- Tempolimits einhalten (30km/h am Radweg)
- Vorrangregeln beachten (Fußgänger und Schienenfahrzeuge haben Vorrang)
- Zu geparkten Autos Sicherheitsabstand einhalten
- Gegen die Einbahn fahren ist verboten (außer es ist eine Zusatztafel angebracht)
- Nebeneinander Rad fahren ist auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen und – auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr – bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern erlaubt
- Telefonieren am Rad ist verboten
Achtung: Bei Radfahrüberfahrten gelten eine Tempodrosselung und der Vorrang für Fußgänger.
Fahrverbote für Fahrräder
- Gehsteig (außer zum Queren z.B. im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz)
- Gehweg
- Auf dem für Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmten Teil eines (getrennten) ‚Geh- und Radweges‘
- Autobahn
- Autostraße
- Beschilderte Fahrverbote
Gut zu wissen: Auch Rennräder müssen auf den Radwegen unterwegs sein, diese sind davon wie oft geglaubt in Deutschland nicht ausgenommen. Allerdings gibt es bei den Radwegen generell Ausnahmen.
Achtung: Radfahren im alkoholisierten Zustand kann ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein und auch der Kfz-Führerschein kann entzogen werden.
Elektrofahrräder
Mit dem E-Bike darf man auch auf Fahrradwegen fahren, hier gelten die gleichen Vorschriften wie für herkömmliche Fahrräder ohne Motor. Auch E-Bikes dürfen teilweise schon ab einem Alter von 12 Jahren im öffentlichen Verkehr gefahren werden. Maximalgeschwindigkeit ist 25km/h.
Abstellen von Fahrrädern
Fahrräder müssen so abgestellt werden, dass sie nicht umfallen können. Auf dem Gehsteig sind sie so aufzustellen, dass sie Fußgänger nicht behindern. Im Haltestellenbereich dürfen Fahrräder nicht abgestellt werden. Am besten ist es natürlich, wenn die vorgesehenen Fahrradabstellplätze verwendet werden.
Das Thema Fahrradfahren in der Stadt ist nicht einfach. Wenn du dich an den gesunden Menschenverstand hältst und immer vorrausschauend unterwegs bist, bist du schon mal gut beraten. Allerdings können Gesetze und Regeln je nach Land sehr unterschiedlich sein. Daher achte im Urlaub auch immer auf die jeweiligen Gesetzestexte und erkundige dich davor über spezielle Regelungen.
Bist du auch in der Stadt mit dem Rad unterwegs? 💪🏻
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